Eingleisigkeit

Eingleisigkeit
Ein|glei|sig|keit, die; -: 1. das Eingleisigsein. 2. (Politik Jargon) Konzentration mehrerer Führungspositionen in einer Person: Als untragbar wird vor allem von Kommunalpolitikern empfunden, dass durch die Einführung der E. auf die Kommunen zusätzliche Pensionslasten für nicht mehr verwendbare Hauptverwaltungsbeamte in Höhe von 150 Millionen Mark zukommen (FAZ 29. 11. 95, 6).

Universal-Lexikon. 2012.

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